die Stiftung Schloss Malberg

Die Stiftung Schloss Malberg ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in der Stiftungssatzung vom 23.06.2014 geregelt.

Gründung 2014
Am 1. Juli 2014 haben die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, und die Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Frau Dagmar Barzen, auf Schloss Malberg Herrn Landrat Dr. Joachim Streit, Herrn Bürgermeister Josef Junk und Herrn Beigeordneten Rainer Wirtz die Stiftungsurkunde überreicht.

Zu diesem ganz besonderen Anlass konnte Bürgermeister Junk, als Hausherr der Schlossanlage, neben den Landtagsabgeordneten Michael Billen und Dietmar Johnen weitere zahlreiche Gäste, u. a. Vertreter des Fördervereins, der Kreissparkasse, der Dr. Hanns-Simon-Stiftung, und Kommunalpolitiker aus der Region begrüßen. Er dankte ausdrücklich dem Land und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm für die Bereitstellung des Stiftungskapitals in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Land Rheinland-Pfalz 700.000 EUR / Eifelkreis Bitburg-Prüm 500.000 EUR).

Laut Satzung sind von dem Gesamtkapital 700.000 EUR als unantastbares Vermögen auf Dauer zu erhalten („Ewigkeitsstiftung“). Im Bedarfsfall kann ein Teil des Anfangsvermögens bis zu einer Summe von 500.000 EUR für investive Maßnahmen verwendet werden („Verbrauchsstiftung“). Mit den Mitteln der Verbrauchsstiftung sollen Investitionen finanziell unterstützt werden, die dazu dienen, in der Schlossanlage wieder eine Nutzung zu ermöglichen und somit die Gebäude und die Freiflächen der Anlage mit Leben erfüllen zu können.