Über den Förderverein

Der Förderverein Schloss Malberg e.V. wurde im Jahre 1996 von geschichtsbewussten Bürgern gegründet, die sich der Verantwortung hinsichtlich der kulturhistorischen Bedeutung dieses für die Eifelregion einmaligen Barock-Bauwerkes bewusst waren.

Durch die Gründung wurde ein wichtiger Impuls für die weitere Zukunft dieses "Denkmals von besonderer nationaler kultureller Bedeutung" gegeben

FÖRDERVEREIN SCHLOSS MALBERG E.V

registriert beim Amtsgericht Wittlich
als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Bitburg-Prüm

Vereinsgründung am 31. Oktober 1996
Anzahl der Mitglieder: 251 (April 2023)

Kontakt : Inge Solchenbach, Birkenweg 2a, 54634 Bitburg  0171 4715929 
foerderverein(@)schloss-malberg.de

Werden auch Sie Förderer, wir freuen uns auf neue Mitglieder
(bitte diesen Link anklicken)
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Vorstand 2023:

der engere Vorstand
Solchenbach, Inge, Vorsitzende
Birkenweg 2a, 54634 Bitburg, 0171-4715929, foerderverein(@)schloss-malberg.de
Hilden, Josef, stellvertretender Vorsitzender
Kyllburger Str. 3a, 54655 Wilsecker,
Hess, Ulrich, Schatzmeister
Herrenstr. 5, 54673 Neuerburg

der Schriftführer:
Solchenbach, Karl, Bitburg

die Beisitzer / -innen
Palaschewski, Bettina, Gransdorf
Hargarten, Friedel, Malberg
Höftmann, Bianca,  Malberg
Mikuda-Hüttel, Dr. Barbara, Scharfbillig
Sente, Carlo, Feilsdorf

die satzungsmäßigen Mitglieder
der/die Ortsbürgermeister*in von Malberg (Amt zurzeit vakant)
Fischer, Janine, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bitburger Land
Hubert-Prim-Str.7, 54634 Bitburg, Tel. 06561- 66-200, -203, -204

Kassenprüfer
Ommer, Ursula, Sportplatzstr. 28, 54655 Malbergweich,
Weiler, Erich, Schliezgasse 4, 54634 Bitburg

Ehrenmitglieder (Gründungsvorstand)

Gies, Bernhard, Dr.med., ehemaliger Vorsitzender (2005-2018), Kreuzflur 18, 54296 Trier
Hüttel, Richard, Dr.phil., ehemaliger Vorsitzender (1996-2005), Kirchstr.3, 54636 Scharfbillig
Scheider, Herbert, ehemaliger Schatzmeister, Am Römerquell 4, 54634 Bitburg
Weiser, Kurt, ehemaliger Geschäftsführer, Kiefernweg 11, 54662 Herforst

Spendenkonto:
Förderverein Schloß Malberg eV
IBAN DE48 5866 0101 0002 0662 57
BIC GENODED 1 BIT

Satzung des Fördervereins Schloss MalbergSatzung des Fördervereins Schloss Malberg e. V.
(Änderung am 15.08.2021)
In dieser Satzung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
§1
Der „Förderverein Schloss Malberg" mit Sitz in Malberg, Verbandsgemeinde Bitburger Land, Landkreis Bitburg-Prüm, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 —68 AO).
Zweck des Vereins ist, Schloss Malberg in seiner geschichtlichen, architektonischen und wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten und zu beleben, im Interesse der Bedeutung des historischen Bauwerkes sowie der Region und der in ihr lebenden Menschen.
§2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4
Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§5
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die ihre Bereitschaft dazu schriftlich erklären.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser die Aufnahme ab, so kann der oder die Betroffene in der nächsten Mitgliederversammlung, zu der er oder sie einzuladen ist, widersprechen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder durch Ausschluss. Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres. Der Tod des Mitglieds bewirkt sein sofortiges Ausscheiden.
Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Begründung durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es gröblich gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied innerhalb eines Monats die Möglichkeit zur Rechtfertigung zu geben. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung ist dem Vorstand innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschlusses schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ruht die Mitgliedschaft bis zur Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
§6
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, einem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der 1. Vorsitzende.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Malberg sind geborene Mitglieder des Vorstandes mit vollem Stimmrecht.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des nachfolgenden Vorstandes im Amt. Die Wahl des gesamten Vorstands oder mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang (Blockwahl) ist zulässig, wenn die Mitgliederversammlung zu Beginn des Wahlgangs einstimmig Blockwahl beschließt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, zu denen vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich mindestens eine Woche vor der Sitzung einzuladen ist. Mündliche Einladungen sowie eine verkürzte Einladungsfrist sind in der darauffolgenden Vorstandssitzung durch die Mehrheit des Vorstandes zu bestätigen.
Der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Mindestens einmal im Jahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt:
a) die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes;
b) die Wahl oder Abberufung des Vorstandes und von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen;
c) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;
d) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn 1/3 aller Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe wünschen.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einladung kann auch per E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse erfolgen. Mitglieder, die keine E-Mail- Adresse haben oder diese dem Verein nicht mitgeteilt haben, werden per Brief eingeladen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme
Die Mitgliederversammlung fasst allgemeine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder; für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit, zur Auflösung des Vereins eine 4/5-Mehrheit erforderlich.
§7
Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 3,00 €.
§8
Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben.
§9
Die Auflösung des Vereins kann nur entsprechend § 6 beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Das nach Liquidation vorhandene Vereinsvermögen fällt der Verbandsgemeinde Bitburger Land zu mit der Maßgabe, dies für denkmalpflegerische Maßnahmen in der Verbandsgemeinde zu verwenden.
Malberg, am 15.08.2021