Jahresberichte und Protokolle

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.04.2022 auf Schloss Malberg
Beginn der Versammlung: 17:00 Uhr
Ende der Versammlung: 17:25 Uhr
Anzahl anwesende Mitglieder: 37
TOP 1: Begrüßung
Frau Solchenbach begrüßt die Anwesenden, sie stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht verschickt wurde. Gemäß Satzung ist die Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
TOP 2: Jahresbericht 2021
Frau Solchenbach berichtet über die Aktivitäten des Vereins im Jahr 2021.
• Die beiden mehrjährigen Großprojekte des Vereins konntenerfolgreich abgeschlossen werden:
– Das neue Buch „Schloss Malberg“ ist erschienen, es wurde im Juni 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt.
– Die „Rückkehr der Götter“ – die Kopien der Tietz Figuren für die Schlossterrasse wurden angefertigt und rechtzeitig zum Tag des offenen Denkmals aufgestellt. Die war nur möglich mit der Hilfe zahlreicher Spender und größerer Sponsoren, die alle zueinem Sponsorentreffen am 11.09.2021 eingeladen waren.
• Für das Schlosscafé „Matteo Alberti“ wurde ein neuer Betreiber (Herr Niels Becker) gefunden.
• Details zu den kulturellen Veranstaltungen können im Schlossboten 2022 (Heft 17) nachgelesen werden. Frau Solchenbach weist auf die Veranstaltungen des laufenden Jahres 2022
hin, insbesondere auf die Aktivitäten aus Anlass des 100-jährigen Jahrestags der Malberger Tell-Spiele von 1922.
Für das laufende Jahr 1922 hat der Vorstand in seiner Sitzung am 08.03.2022 folgende Investitionen beschlossen:
• 100 Klappstühle, die für diverse Veranstaltungen in den Gärten des
Schlosses zur Verfügung stehen
• 2 weitere Kronleuchter wurden bereits saniert und im Schloss
aufgehängt
• Ein weiteres Bild aus den Beständen des Schlosses (die
„Gärtnerin“) soll restauriert und später in den Räumen des Cafés
aufgehängt werden.
• Unterstützung der „Tell Gemeinschaft Malberg“ bei der Wiederaufführung des „Wilhelm Tell“ im Runden Garten.
TOP 3: Kassenbericht 2021
Herr Solchenbach präsentiert den Kassenbericht. In 2021 beliefen sich die Einnahmen auf 58.317,32 €, die Ausgaben auf 82.922,57 €. In den (vergleichsweise hohen) Ausgaben sind die Kosten für die Kopien der Tietz- Figuren (2. Tranche) und für das neue Schloss Malberg Buch enthalten. Die
Differenz von -24.605,20€ wurde den Rücklagen entnommen. Damit ist die Finanzierung der beiden Großprojekte (Tietz-Kopien und Buch) abgeschlossen und die Rücklagen sind wieder auf ein normales Maß zurückgeführt. Der Kontostand zum 31.12.2021. beträgt 9.557,67€. Die Mitgliederzahl steigt von Jahr zu Jahr stetig an, sie liegt zurzeit bei 251. Frau Solchenbach begrüßt Frau Susanne Prinz als das 250. Mitglied mit einem Blumenstrauß.
TOP 4: Bericht der Kassenprüfer
Herr Weiler trägt den Bericht der Kassenprüfer vor: Herr Weiler und Frau Ommer und haben am 22.03.2022 die Kasse geprüft, die Kassenführung war übersichtlich und ordnungsgemäß, alle Belege lagen vor.
TOP 5: Aussprache
Keine Wortmeldungen
TOP 6: Entlastung des Vorstands
Herr Weiler beantragt die Entlastung des Vorstands. Der Vorstand wird einstimmig entlastet bei Enthaltungen der anwesenden Vorstandsmitglieder.
TOP 7: Verschiedenes
Keine Wortmeldungen
TOP 8: Vorstellung des neuen Schlossboten
Frau Solchenbach weist auf den neuen Schlossboten (Heft 17) hin und dankt den Redakteuren für die Erarbeitung des interessanten Heftes. Frau Solchenbach schließt die Versammlung und leitet über zum Vortrag „Malberg vor 100 Jahren“, in dem die Situation des Dorfes im Umfeld der
Tell-Spiele von 1922 beschrieben wird.
Bitburg, den 25.04.2022
Inge Solchenbach (Vorsitzende)                                                   Karl Solchenbach (Protokoll)


Satzung des Fördervereins Schloss Malberg e. V.
(Änderung am 15.08.2021)
In dieser Satzung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
§1
Der „Förderverein Schloss Malberg" mit Sitz in Malberg, Verbandsgemeinde Bitburger Land, Landkreis Bitburg-Prüm, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 —68 AO).
Zweck des Vereins ist, Schloss Malberg in seiner geschichtlichen, architektonischen und wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten und zu beleben, im Interesse der Bedeutung des historischen Bauwerkes sowie der Region und der in ihr lebenden Menschen.
§2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4
Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§5
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die ihre Bereitschaft dazu schriftlich erklären.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser die Aufnahme ab, so kann der oder die Betroffene in der nächsten Mitgliederversammlung, zu der er oder sie einzuladen ist, widersprechen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder durch Ausschluss. Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres. Der Tod des Mitglieds bewirkt sein sofortiges Ausscheiden.
Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Begründung durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es gröblich gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied innerhalb eines Monats die Möglichkeit zur Rechtfertigung zu geben. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung ist dem Vorstand innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschlusses schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ruht die Mitgliedschaft bis zur Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
§6
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, einem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der 1. Vorsitzende.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Malberg sind geborene Mitglieder des Vorstandes mit vollem Stimmrecht.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des nachfolgenden Vorstandes im Amt. Die Wahl des gesamten Vorstands oder mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang (Blockwahl) ist zulässig, wenn die Mitgliederversammlung zu Beginn des Wahlgangs einstimmig Blockwahl beschließt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, zu denen vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich mindestens eine Woche vor der Sitzung einzuladen ist. Mündliche Einladungen sowie eine verkürzte Einladungsfrist sind in der darauffolgenden Vorstandssitzung durch die Mehrheit des Vorstandes zu bestätigen.
Der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Mindestens einmal im Jahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt:
a) die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes;
b) die Wahl oder Abberufung des Vorstandes und von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen;
c) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;
d) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn 1/3 aller Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe wünschen.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einladung kann auch per E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse erfolgen. Mitglieder, die keine E-Mail- Adresse haben oder diese dem Verein nicht mitgeteilt haben, werden per Brief eingeladen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme
Die Mitgliederversammlung fasst allgemeine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder; für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit, zur Auflösung des Vereins eine 4/5-Mehrheit erforderlich.
§7
Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 3,00 €.
§8
Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben.
§9
Die Auflösung des Vereins kann nur entsprechend § 6 beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Das nach Liquidation vorhandene Vereinsvermögen fällt der Verbandsgemeinde Bitburger Land zu mit der Maßgabe, dies für denkmalpflegerische Maßnahmen in der Verbandsgemeinde zu verwenden.
Malberg, am 15.08.2021